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BVerwG, 02.12.1992 - 9 B 325.92 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 25.09.1992 - A 16 S 808/92
- BVerwG, 02.12.1992 - 9 B 325.92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft
Auszug aus BVerwG, 02.12.1992 - 9 B 325.92
Beschränken sich staatliche Maßnahmen hingegen darauf, gewisse Bezeichnungen, Merkmale und Symbole oder Bekenntnisformen in der Öffentlichkeit zu verbieten, liegt ein asylrelevanter Eingriff selbst dann nicht vor, wenn diese für die betreffende Religionsgemeinschaft identitätsbestimmend sind (vgl. BVerfGE 76, 143 ; BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52 und vom 3. Dezember 1991 - BVerwG 9 C 35.90 - VBlBW 1992, 250 jeweils m.w.N.).Bereits geklärt ist ferner, daß es bei einem die Glaubensausübung einschränkenden Strafgesetz nicht allein auf dessen Existenz, sondern entscheidend auf die Art seiner Anwendung in der Rechtspraxis der Gerichte ankommt (vgl. BVerfGE 76, 143 ).
- BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89
Religiöse Verfolgung als Asylgrund
Auszug aus BVerwG, 02.12.1992 - 9 B 325.92
Beschränken sich staatliche Maßnahmen hingegen darauf, gewisse Bezeichnungen, Merkmale und Symbole oder Bekenntnisformen in der Öffentlichkeit zu verbieten, liegt ein asylrelevanter Eingriff selbst dann nicht vor, wenn diese für die betreffende Religionsgemeinschaft identitätsbestimmend sind (vgl. BVerfGE 76, 143 ; BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52 und vom 3. Dezember 1991 - BVerwG 9 C 35.90 - VBlBW 1992, 250 jeweils m.w.N.). - BVerwG, 03.12.1991 - 9 C 35.90
Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte von Mitgliedern der …
Auszug aus BVerwG, 02.12.1992 - 9 B 325.92
Beschränken sich staatliche Maßnahmen hingegen darauf, gewisse Bezeichnungen, Merkmale und Symbole oder Bekenntnisformen in der Öffentlichkeit zu verbieten, liegt ein asylrelevanter Eingriff selbst dann nicht vor, wenn diese für die betreffende Religionsgemeinschaft identitätsbestimmend sind (vgl. BVerfGE 76, 143 ; BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52 und vom 3. Dezember 1991 - BVerwG 9 C 35.90 - VBlBW 1992, 250 jeweils m.w.N.).